Allgemeine Reisebedingungen von Vero Tours S.A.R.L.
1. Anmeldung
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast der Firma Vero Tours S.A.R.L. – nachfolgend Vero Tours genannt – verbindlich den
Abschluss eines Reisevertrags an. Die Buchung kann in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form erfolgen. Grundlage des
Angebots ist entweder die Reiseausschreibung bei Buchung einer Standardtour oder die individuellen schriftlich erfolgten Angaben,
Bedingungen und Beschreibungen bei einer maßgeschneiderten Tour. Mit der Anmeldung gelten die von Vero Tours hier aufgeführten
Buchungs- und Reisebedingungen als anerkannt. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Vero Tours zustande.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Vero Tours 10 Tage
gebunden ist. In diesem Fall kommt der Reisevertrag dann zustande, wenn der Reisegast innerhalb dieser Frist das neue Angebot
bestätigt.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person fällig. Der vollständige Reisepreis muss
spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise geleistet werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der
gesamte Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung sofort fällig. Sollte die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgen,
so ist Vero Tours berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine
Rücktrittsentschädigung zu verlangen. Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Die Bezahlung für fakultative Aktivitäten und
Leistungen, die nicht der Reiseausschreibung enthalten sind, sind vor Ort vom Reisegast direkt zu bezahlen.
3. Leistungen
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung auf der Internetseite von Vero Tours, schriftlich vereinbarten
Sonderleistungen mit dem Reisegast und aus der Buchungsbestätigung. Diese Angaben und Vereinbarungen sind bindend. Vero
Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, bei Vorliegen von sachlich berechtigten und unvorhersehbaren Gründen Änderungen
einzelner Leistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Solche Gründe können z.B.
vorliegen, wenn die Sicherheit des Reisegasts aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen gefährdet sein kann oder
Wetterbedingungen die Durchführung des Programms behindern. In diesem Fall werden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten.
Vero Tours ist verpflichtet, den Reisegast über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes
zu informieren. Einzelzimmer können nicht überall garantiert werden. Bei Nichtverfügbarkeit wird der in den Leistungen ausgewiesene
EZ-Zuschlag anteilsmäßig zurückerstattet. Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung
4. Preisänderungen
Vero Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle einer Treibstoffkostenerhöhung in den Reiseländern
oder einer Wechselkursänderung entsprechend der konkreten Auswirkungen pro Person zu ändern.Eine Preiserhöhung ist nur
zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und sie mindestens 35 Tage vor dem
Abreisetermin erfolgt.Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück
zu treten. Die Rechte sind unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung Vero Tours gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reisegast
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der
Rücktrittserklärung bei Vero Tours. Im Falle eines Rücktritts werden als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die
Aufwendungen von Vero Tours folgende Stornogebühren pro zurückgetretenem Reisegast fällig:
bei Rücktritt bis 43 Tage vor Reiseantritt 10%
bei Rücktritt 42 bis 29 Tage vor Reiseantritt 20%
bei Rücktritt 28 bis 15 Tage vor Reiseantritt 45%
bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 60%
bei Rücktritt 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn 75%
und bei Nichtantritt 90%
Der zurückgetretene Reisegast ist berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die in alle Rechte und Pflichten seines Reisevertrages
eintritt. Eventuell dadurch entstandene Kosten trägt der zurückgetretene Reisegast. Ein Anspruch des Reisegastes auf Umbuchung
nach Vertragsabschluss besteht nicht.
6. Rücktritt durch Vero Tours
Muss Vero Tours eine gebuchte Reise absagen, z.B. wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wird der
Reisegast bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn diesbezüglich informiert. Der Reisegast erhält dann seine auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. In diesem Falle haftet Vero Tours nicht
für Stornogebühren oder Kosten, die dem Reisegast durch Fremdleistungen entstanden sind, z.B. Flug- oder Bahntickets, Impfungen,
Visa etc. Vero Tours behält sich das Recht vor, den Reisevertrag nach Reiseantritt zu kündigen, falls der Reisegast den Ablauf der
Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder gefährdet. Im Falle dieser Kündigung behält Vero Tours den Anspruch auf den
Reisepreis.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
War die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der
Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine
entsprechende Entschädigung verlangen.
8. Gewährleistung und Pflichten
Vero Tours verpflichtet sich, die Reisen gemäß der Ausschreibung gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen und die vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen
ordnungsgemäß zu erbringen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Vero Tours
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Vero Tours kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseleitung unverzüglich über seine
Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Vero
Tours schriftlich geltend zu machen.
Vero Tours trägt keine Verantwortung bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die im Reisegrundpreis nicht
enthalten sind, wie z.B. fakultatíve Ausflüge oder Flüge. Für die Anreise und den Rücktransport zum/ab Reiseziel ist der Reisegast
selbst verantwortlich. Die Kosten dafür sowie eventuelle Mehrkosten im Zusammenhang mit verspäteter Ankunft oder Abreise,
verlorenem oder beschädigtem Gepäck gehen zu Lasten des Reisegasts. Bei Gruppenreisenorganisiert Vero Tours einen
Flughafentransfer für die Gruppe. Sollte ein Reisegast verspätet ankommen, so trägt er die Transferkosten selbst.
Der Reisegast verpflichtet sich, die im Reiseland/in den Reiseländern gültigen Gesetze und Vorschriften zu beachten und kulturelle
Eigenheiten, denen er auf der Reise begegnet, zu respektieren.
Für seine Gesundheitsvorsorge ist der Reisegast selbst verantwortlich. In den praktischen Informationen auf der Homepage von Vero
Tours sind Adressen von Tropeninstituten angegeben, bei denen er sich über die aktuellen Gesundheitsrisiken und –vorkehrungen in
den Reiseländern informieren kann. Die Teilnahme an Safaris und Tierbeobachtungen, Wanderungen, Bootsfahrten, Kamel- oder
Pferderitten erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Vero Tours informiert den Reisegast über Visa-, Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder die von den zuständigen
Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften ist der Reisegast selbst verantwortlich.Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erfolgen, gehen zu seinen Lasten. Sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden,
so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten. Die Visakosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
10. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und
Reiserücktrittskostenversicherung.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Unternehmenssitz von Vero Tours ist Bamako, Mali. Der Reisegast kann Vero Tours nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von
Vero Tours gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.
13. Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.
Stand März 2015
Vero Tours S.A.R.L.
Rue 768, porte 503
Baco Djikoroni ACI, Bamako
Mali
Tel. (Mali) 00223 78 68 32 75 oder 92 54 55 36
Tel. (Deutschland) 01573 6271414
info@vero-westafrika.com oder vero.westafrika@yahoo.de
www.vero-westafrika.com
Geschäftsführerin/Inhaberin: Veronika Staltmanis
Reg.-Nr.:
11-023/VS/API-MALI-GU
41159195001049T
NIF: 085129864Y
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
© Vero Tours, 2014.